Maskenplicht in der Halle
Die Einbahnstraßen-Regelung in der Egelseehalle ist aufgehoben. Stattdessen gilt im Foyer und in den Gängen eine Maskenpflicht. Bitte beachten Sie auch den aktuellen Aushang in der Halle.
- In Gruppen bis zu 20 Personen kann das Training ohne das Einhalten des ansonsten erforderlichen Mindestabstands erfolgen.
- Für Gruppen, die auf der Matte trainieren, gilt weiterhin die Regelung von zehn Quadratmeter pro Person, sodass großere Gruppen möglich sind.
- Bei Sportarten mit Körperkontakt sind möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
- Weitere Informationen gibt es vom jeweiligen Übungsleiter beziehungsweise der jeweiligen Übungsleiterin.
Foyer und Küche
Das Foyer und die Küche in der Egelseehalle sind wieder geöffnet. Folgende Regelungen gelten:
- Die Einbahnstraßen-Regelung wird aufgehoben. In den Gängen, im Foyer und in der Küche gilt Maskenpflicht. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
- Die Anwesenheitsliste vom Training wird fortgeführt und jeder muss die Uhrzeit eintragen, an der er geht.
- In der Küche dürfen sich gleichzeitig nur Mitglieder der gleichen Trainingseinheit aufhalten, sonst nur eine Person.
- In der Küche darf kein Essen zubereitet werden, nur abgepackte/mitgebrachte Waren dürfen verzehrt werden.
- Bei Spielen dürfen nur Getränke verkauft werden, kein Essen.